Rechtsprechung
LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,82020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Leistungen für Unterkunft und Heizung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 25.07.2005 - S 25 AS 298/05
- LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05 ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01
Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …
Auszug aus LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05
Die Rechtsauffassung des Antragstellers wird auch nicht durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2001 (5 C 9.01 - info also 2002, 127 mit Anm. Berlit - info also 2002, 128) gestützt. - SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05
Eine Saldierung verschiedener Bedarfe würde außerdem gegen den auch auf das Leistungssystem des SGB II anwendbaren Bedarfsdeckungsgrundsatz (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 9 AS 50/05 ER) verstoßen. - SG Oldenburg, 01.08.2005 - S 46 AS 523/05
Auszug aus LSG Hessen, 22.11.2005 - L 9 AS 68/05
Das Sozialgericht Oldenburg habe in seinem Beschluss vom 1. August 2005 (S 46 AS 523/05) entschieden, dass überhöhte Heizkosten zu übernehmen seien und nicht durch einen Umzug abgesenkt werden müssten.
- LSG Hessen, 22.02.2016 - L 9 AS 66/16
Vorläufige Leistungsgewährung
Dass der Antragsgegner diesen Bescheid nur in Ausführung des nach prozessrechtlichen Vorschriften (§ 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) ergangenen Beschlusses des Sozialgerichts einstweilen zunächst bis zur Entscheidung des Sozialgerichts im Hauptsacheverfahren bzw. bis zur Entscheidung des Landessozialgerichts im Beschwerdeverfahren (vgl. dazu Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. November 2005 - L 9 AS 68/05 ER - und vom 27. Dezember 2005 - L 9 AS 89/05 ER -) erlassen hat, kann dem Bescheid auch nicht entnommen werden. - LSG Hessen, 27.12.2005 - L 9 AS 89/05
SGB-II -Leistungen
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die "Bewilligung" nach der Begründung des Bescheides in Umsetzung des Beschlusses des Sozialgerichts einstweilen zunächst bis zur Entscheidung des Sozialgerichts im Hauptsacheverfahren bzw. bis zur Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts im Beschwerdeverfahren erfolgt (Beschluss des erkennenden Senats vom 22. November 2005 - L 9 AS 68/05 ER).